War es Betrug oder ein Formalverstoß?
Altenheim-Prozess
WALDSHUT-TIENGEN (mhe). Im laufenden Altenheim-Prozess in Waldshut haben Anklage und Verteidigung kürzlich ihre Plädoyers gehalten: Die Staatsanwaltschaft fordert für die drei Angeklagten wegen Betrugs mehrmonatige Bewährungsstrafen und Geldauflagen, die Verteidiger hingegen Freispruch. Sein Urteil will das Schöffengericht morgen, Freitag, 23. Oktober, 9 Uhr, verkünden.
Betrug oder Formalverstoß? Auch am 13. Verhandlungstag im Waldshuter Altenheim-Prozess blieb diese Frage noch offen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung kamen in ihren Plädoyers zu gegensätzlichen Beurteilungen des Falles der drei ...