Sicherungsverwahrung wird meist angeordnet, wenn ein Täter einschlägig vorbestraft ist. Der 31-Jährige Mann, der Jungen missbrauchte, war das nicht – aber er verübte seine Taten über viele Jahre.
Bereits eine halbe Stunde vor der Urteilsverkündung warteten zahlreiche junge Fußballer und Eltern vor den noch verschlossenen Türen des Schwurgerichtssaals am Freiburger Landgericht. Nach dem Einlass entfernten viele von ihnen die Sperrbänder zum Corona-Schutz auf den Sitzen. Schließlich saßen sie Schulter an ...