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Feiertagsgesetz

Warum in Oberprechtal kein Adventsbasar am Totensonntag stattfinden darf

Joshua Kocher

Von

Fr, 23. November 2018 um 15:52 Uhr

Elzach

29 Jahre lang veranstaltete der DRK-Ortsverein Oberprechtal am Totensonntag einen Adventsbasar. Nun wurde er vom Landratsamt verboten. Kurios: Der Seelbacher Katharinenmarkt darf hingegen stattfinden.

Keine Adventskränze am Totensonntag: I... Samstag vor dem Feiertag stattfinden.  | Foto: Victoria Langelott
Keine Adventskränze am Totensonntag: In Oberprechtal muss der Adventsbasar am Samstag vor dem Feiertag stattfinden. Foto: Victoria Langelott
29 Jahre lang veranstaltete der DRK-Ortsverein Oberprechtal am Totensonntag einen Adventsbasar, 29 Jahre lang wusste das Landratsamt davon nichts. Am Samstag ...

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