Was noch erlaubt ist – und was nicht
Corona-Notbremse des Bundes greift ab Samstag in der Ortenau.
(BZ). Der Bundesrat hat am Donnerstag das 4. Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Dieses enthält nun eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse. Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte in Landkreisen und kreisfreien Städten, die Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100 000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen. Aktuell damit auch für die Ortenau.
Das Gesetz trat am Freitag in Kraft – die Corona-Notbremse greift aber erst ab Samstag. Dann gilt auch die nächtliche Ausgangssperre nach den Vorgaben des Bundes, die erst um 22 Uhr beginnt – in Baden-Württemberg galt bisher eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.Im Ortenaukreis betrug die Sieben-Tage-Inzidenz am Freitag bei 110 vom Landesgesundheitsamt gemeldeten Neuinfektionen 148,7, Tendenz steigend. Damit gelten im Ortenaukreis ...