BZ.medien Immobilien
Was ist beim Verkauf einer geerbten Immobilie zu beachten?
Wer ein Haus erbt, aber nicht selbst einziehen möchte, denkt vielleicht über den Verkauf nach. Doch dabei gibt es manches zu beachten. Einige hilfreiche Hinweise der Experten von BZ.medien Immobilien.
Do, 9. Okt 2025, 12:20 Uhr
PR-Artikel
Thema: BZmedien Immobilien
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Steuern im Blick behalten
Ein wichtiger Kostenpunkt ist die Erbschaftssteuer. Ihre Höhe richtet sich vor allem nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser: Ehepartner und Kinder genießen hohe Freibeträge, während entferntere Verwandte weniger oder kaum profitieren. Für die Steuerberechnung zählt nicht nur der Wert der Immobilie, sondern das gesamte Erbe; Verbindlichkeiten werden allerdings abgezogen. Ob ein Versorgungsfreibetrag möglich ist, hängt von individuellen Umständen ab – hier empfiehlt sich eine Beratung durch den Steuerberater.
Auch die Spekulationssteuer spielt eine Rolle: Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb (bei Vermietung) oder weniger als zwei Jahre nach Eigennutzung verkauft, können Steuern anfallen. Ist die Frist durch den Erblasser bereits erfüllt, weil er das Haus oder die Wohnung vor mehr als zehn Jahren gekauft hat oder selbst in den zwei vergangenen Jahren genutzt hat, fällt meist keine Spekulationssteuer an.
Formale Voraussetzungen: Erbschein und Grundbucheintrag
Liegt kein notarielles Testament vor, benötigen Erben einen Erbschein vom Amtsgericht, um sich als neue Eigentümer ins Grundbuch eintragen und Einsicht nehmen zu dürfen. Die Umschreibung kann innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall gebührenfrei erfolgen.
Immobilienwert professionell feststellen
Die Wertermittlung der Immobilie ist entscheidend – sowohl für Verkaufspreis als auch für steuerliche Zwecke. Ein staatlich anerkannter Gutachter oder ein seriöser Makler liefert eine realistische Einschätzung. Oft schätzt das Finanzamt den Wert anhand pauschaler Vergleichswerte, die über dem Realpreis liegen. Ein fachkundiger Makler kann also helfen, Geld zu sparen.
Abstimmung unter Erben: Einigung ist gefragt
Ist die Immobilie Teil einer Erbengemeinschaft, ist die Zustimmung aller Miterben für einen Verkauf unumgänglich. Hilfreich kann hier ein gemeinsames Gespräch mit professioneller Begleitung sein, um faire Lösungen zu finden. Erfahrene Immobilienprofis wie Thomas Holtz, Geschäftsführer von BZ.medien Immobilien, bieten nicht nur objektive Beratung, sondern zeigen oft auch alternative Verwertungsoptionen auf, die die Erben vielleicht gar nicht bedenken. Zum Beispiel kann es sich in manchen Fällen lohnen, das Objekt selbst umzubauen oder eventuell sogar einen Neubau zu planen. So können höhere Einnahmen als durch einen Verkauf der bestehenden Immobilie erreicht werden.
Konflikte unter Erben: Vermittlung durch Experten
Kommt es zu Unstimmigkeiten, zahlt sich die Einschaltung eines neutralen Maklers aus. Experten begutachten den realistischen Marktwert und helfen, individuelle Lösungen zu entwickeln, etwa den Verkauf an Dritte oder die Auszahlung einzelner Erben. Das Team von BZ.medien Immobilien hat Erfahrung mit solchen Situationen und bringt Objektivität und Klarheit in eine oft emotional belastete Konstellation. Dabei geht es auf die einzelnen Personen individuell ein, und bleibt in der Beratung sachlich und neutral.
Wer sich Unterstützung wünscht, findet mit dem Team BZ.medien Immobilien fachkundige Beratung und Begleitung.