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Wegsperren - aber wie?

Christian Rath
  • Sa, 08. Juni 2002
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Das neue Gesetz zur Sicherungsverwahrung wird zu Recht als "halbherzig" kritisiert.

Der Bundestag will die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung ausweiten. Künftig soll sie auch noch während der Haftzeit eines Gewalt- und Sexualstraftäters angeordnet werden können. Das beschloss das Parlament gestern mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP. Im Vermittlungsausschuss könnte das Gesetz auf Druck des Bundesrats aber weiter verschärft werden.

Bei der Sicherungsverwahrung muss ein Straftäter auch nach Verbüßung seiner Haftzeit im Gefängnis bleiben, weil man weitere schwere Taten befürchtet. Bundesweit sind von dieser ...

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