2011 verletzte ein Pferd beim Pfingstturnier in Weisweil ein Kind am Kopf, mit bleibenden Folgen. Die Richter in Karlsruhe hatten über Haftungsfragen zu entscheiden und entlasteten den Verein.
Der Reit- und Zuchtverein ist entlastet: In dritter und letzter Instanz entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, dass der Verein nicht für den Unfall und die Folgen haften muss, der sich beim Pfingstturnier 2011 ereignete. Ein unbeschwertes Pfingstturnier wird es aber auch 2021 nicht geben: Wegen der Corona-Pandemie kann ein ...