Geldstrafe für eine ortsfremde Autofahrerin, die in St. Blasien einen Parkautomaten beschädigte.
ST. BLASIEN. Nicht den erhofften Erfolg hatte eine 48-Jährige mit ihrem Einspruch gegen einen Strafbefehl, durch den sie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden war. Richter Martin Hauser setzte die ...