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Wenn Ackerfläche zu Bauland wird

  • Do, 21. März 2013
    Denzlingen

Beim Erschließen von neuen Wohngebieten müssen Besitzer Fläche abgeben / Hollemann zu Gast bei Denzlingens Landwirten.

Die Roten Dreiecke markieren zusammengelegte Flurstücke.   | Foto: PRIVAT
Die Roten Dreiecke markieren zusammengelegte Flurstücke. Foto: PRIVAT

DENZLINGEN. Wenn in Denzlingen landwirtschaftlich genutztes Gelände als neues Wohngebiet erschlossen wird, müssen Grundstückseigentümer derzeit hierfür 30 Prozent ihrer Fläche abtreten und sich finanziell an sozialen Einrichtungen beteiligen, wie Sozialwohnungen, Kindergärten oder einem Altersheim, was ein städtebaulicher Vertrag regeln soll. Dies erläuterte Bürgermeister Markus Hollemann am Montagabend als Gast der Jahreshauptversammlung der Ortsgruppe Denzlingen des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV).

Hollemann informierte die Landwirte über einen eventuellen Grundsatzbeschluss im Gemeinderat, der die Beteiligung aller Grundstückseigentümer eines ausgewiesenen Gebiets im Flächennutzungsplan regen soll. "Im Baugesetzbuch in Paragraph 58 ist schon heute verankert, ...

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