Verkehrsrecht
Wenn beide Schuld haben an einem Unfall – wer hat mehr Schuld?

Bei einem Verkehrsunfall, an dem zumindest zwei Fahrzeuge beteiligt waren, stellt sich die Frage, wie die Haftungsquote zu bilden ist, also die Quote welcher Fahrer den Unfall in welchem Maß verursacht hat.
Gemäß § 17 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Fahrer dann nicht verpflichtet, den Schaden des/der anderen – zumindest anteilig – zu ersetzen, wenn der Verkehrsunfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde.
Der Bundesgerichtshof (BGH) beantwortet die Frage des unabwendbaren Ereignisses so, ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) beantwortet die Frage des unabwendbaren Ereignisses so, ...