Bei einem Verkehrsunfall, an dem zumindest zwei Fahrzeuge beteiligt waren, stellt sich die Frage, wie die Haftungsquote zu bilden ist, also die Quote welcher Fahrer den Unfall in welchem Maß verursacht hat.
Gemäß § 17 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Fahrer dann nicht verpflichtet, den Schaden des/der anderen – zumindest anteilig – zu ersetzen, wenn ...