Das Zählverfahren war nicht ausreichend abgesprochen: Baden-Württembergs Europawahlergebnis muss nachgebessert werden.
Wählen: Das ist keine läppische Handlung, sondern vornehmstes Bürgerrecht in der Demokratie. Darum beschreibt der Gesetzgeber diesen Vorgang exakt: "Der Wähler begibt sich in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn dort in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. (. . .) Der Wähler wirft den gefalteten ...