Account/Login

Wenn Nachbarn sich nicht grün sind

  • Manfred Hüfner

  • Di, 22. November 2011
    Herrischried

Landgericht Waldshut verhängt Geldstrafe gegen 74-jährigen Rentner wegen Beleidigung und Nötigung / Streit ging über Jahre.

HOTZENWALD/WALDSHUT. Ein Streit unter Nachbarn im Hotzenwald nahm sein vorläufiges Ende nun vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen. Wegen Beleidigung und Nötigung verurteilte die Zweite Kleine Strafkammer einen 74-jährigen Rentner zu 30 Tagessätzen zu je 60 Euro, was außerdem einen Eintrag in die Strafakten nach sich zieht. Das Urteil des Amtsgericht Bad Säckingen vom Juli lautete ursprünglich auf zehn Tagessätze mit je 40 Euro, wogegen die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Ihr war das Urteil zu milde und sie wollte die Nötigung verurteilt wissen.

Der Streit zwischen zwei Hausbesitzern, in dem auch die Nachbarschaft mitspielte, zog sich schon über einige Jahre hin. Dies bestätigte auch der als Zeuge geladene Polizeihauptkommissar des Polizeipostens Görwihl. Er selbst nahm zwar den Vorfall am 14. Dezember ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel