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Mit Gewinn leben

Wer Angehörige pflegt, kann Steuern sparen

Jörg Strötzel

Von

Sa, 27. Januar 2018 um 21:40 Uhr

Wirtschaft

Jede Privatperson, die einen pflegebedürftigen Angehörigen oder nahestehenden Menschen pflegt, übernimmt eine wichtige Aufgabe. Das würdigt der Fiskus. Es gibt aber fünf Bedingungen.

Sollten die Aufwendungen der pflegende...für den Pauschbetrag fünf Bedingungen.  | Foto: dpa
Sollten die Aufwendungen der pflegenden Person höher sein, kann sie die tatsächlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung angeben. Dabei gibt es für den Pauschbetrag fünf Bedingungen. Foto: dpa
So kann die pflegende Person unter Umständen bei der Steuererklärung den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro pro ...

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