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Mietrecht

Wer eine Wohnung oder ein Haus gemietet hat, hat Vorkaufsrecht

dpa-avis

Von dpa-avis

Do, 22. Januar 2015

Wirtschaft

Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch durch ein Urteil die Rechte der Mieter gestärkt. Demnach können Mieter, wenn ihr Mietobjekt über ihren Kopf hinweg verkauft wurde, Schadensersatz verlangen.

Mieter haben ein Vorkaufsrecht.  | Foto: dpa
Mieter haben ein Vorkaufsrecht. Foto: dpa

KARLSRUHE (dpa). Sind Mieter beim Verkauf ihrer Wohnung übergangen worden, können sie Schadenersatz verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.

Die Karlsruher Richter gaben damit im Grundsatz einer Hamburger Mieterin recht. Sie möchte Schadenersatz in Höhe von 79 428 Euro. Die Klägerin macht geltend, beim Verkauf ihrer Wohnung ...

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