Mietrecht
Wer eine Wohnung oder ein Haus gemietet hat, hat Vorkaufsrecht
Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch durch ein Urteil die Rechte der Mieter gestärkt. Demnach können Mieter, wenn ihr Mietobjekt über ihren Kopf hinweg verkauft wurde, Schadensersatz verlangen.
KARLSRUHE (dpa). Sind Mieter beim Verkauf ihrer Wohnung übergangen worden, können sie Schadenersatz verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.
Die Karlsruher Richter gaben damit im Grundsatz einer Hamburger Mieterin recht. Sie möchte Schadenersatz in Höhe von 79 428 Euro. Die Klägerin macht geltend, beim Verkauf ihrer Wohnung ...