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Urteil in Köln

Wer Hartz IV erhält, darf nicht wetten

Christian Rath
  • Fr, 11. März 2011
    Deutschland

Landgericht Köln erlässt auf Antrag des privaten Wettanbieters Tipico eine umstrittene Verfügung.

Spielschein für eine Sportwette  | Foto: DPA
Spielschein für eine Sportwette Foto: DPA
KÖLN. Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen dürfen Personen, die als Hartz-IV-Bezieher erkennbar sind, keine Sportwetten mehr verkaufen. Dies hat das Landgericht Köln in einer einstweiligen Verfügung bestimmt.
Vorausgegangen war ein entsprechender Antrag des privaten ...

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