Landgericht Köln erlässt auf Antrag des privaten Wettanbieters Tipico eine umstrittene Verfügung.
KÖLN. Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen dürfen Personen, die als Hartz-IV-Bezieher erkennbar sind, keine Sportwetten mehr verkaufen. Dies hat das Landgericht Köln in einer einstweiligen Verfügung bestimmt.
Vorausgegangen war ein entsprechender Antrag des privaten ...