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BGH-Urteil

Wer seine Photovoltaikanlage zu spät anmeldet, verliert einen Teil der Einnahmen

  • dpa

  • Do, 06. Juli 2017
    Wirtschaft

In den Boomjahren versprach die Solarenergie schnelle Gewinne. Viele Leute stellten sich eine Anlage aufs Dach oder ins Feld. Aber das Geld kann auch schnell dahin sein – wenn es an einer Formalie hakt.

Solarzellen installieren reicht nicht, sie müssen angemeldet sein.   | Foto: dpa
Solarzellen installieren reicht nicht, sie müssen angemeldet sein. Foto: dpa

KARLSRUHE (dpa/BZ). Eine kleine Schludrigkeit kommt etliche Solarstrom-Erzeuger teuer zu stehen: Wer es versäumt hat, seine Photovoltaik-Anlage ordnungsgemäß anzumelden, muss mit dem Verlust eines Großteils der Einnahmen rechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Ein Landwirt aus Schleswig-Holstein verlor am Mittwoch in letzter Instanz seinen Prozess wegen hoher Rückforderungen (Az. VIII ZR 147/16). Die Entscheidung gibt die Linie auch für andere Fälle vor.
Der Mann hatte seine neue Anlage nicht wie ...

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