Anlieger von Gehwegen müssen den herbstlichen Blätterfall mindestens 1,50 Meter breit entfernen.
(nn). Noch ist es nicht kalt genug, dass man mit Schneefällen rechnen müsste. Das Räumen von Gehwegen kommt auf manchen Wohnungseigentümer aber dennoch schon zu. Denn statt der weißen ...