Bürgermeister können sie ausgeben, ohne den Gemeinderat um Erlaubnis zu fragen: "Verfügungsmittel". Was machen Rathauschefinnen und Rathauschefs im Kandertal und im Rebland mit diesem Geld?
Die Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Baden-Württemberg gesteht Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sogenannte "Verfügungsmittel" zu. Damit können diese geringfügige, außerplanmäßige Ausgaben decken, ohne vorher den Gemeinderat um Erlaubnis fragen zu müssen. Mit einer Ausnahme stehen allen Rathauschefs im Kandertal und im Rebland solche Mittel zu. Wie hoch sind sie und was machen sie damit?
Kandern: 2100 Euro ...