Wer jetzt eine Terrasse anlegen möchte und das von Handwerkern erledigen lässt, kann die Kosten in der Steuererklärung als Handwerkerleistung angeben. Auch Gartenarbeiten berücksichtigt der Fiskus.
Anerkannt werden Aushub- und Erdarbeiten, Pflanzarbeiten, Pflasterarbeiten oder umfangreiche ...