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Bundesverfassungsgericht

Wie Deutschland beim Rettungsschirm ESM mitmachen darf

Christian Rath
  • Mi, 12. September 2012, 19:57 Uhr
    Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hat den Beitritt Deutschlands zum Euro-Rettungsfonds ESM genehmigt – sofern der Bundestag das letzte Wort über die Haftungssumme behält. BZ-Rechtsexperte Christian Rath erklärt das Urteil.

Der Präsident des Bundesverfassungsger...st das  mit Spannung erwartete Urteil.  | Foto: AFP
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, verliest das mit Spannung erwartete Urteil. Foto: AFP
Mit diesen Auflagen können Bundestag und Bundesregierung gut leben. Das Bundesverfassungsgericht hat den Rettungsschirm ESM grundsätzlich gebilligt. Deutschland muss aber klarstellen, dass das deutsche Risiko nicht hinter dem Rücken des Bundestags über 190 Milliarden Euro hinaus erhöht werden kann.
Der ESM (die Abkürzung steht für ...

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