Account/Login

Offenburg/Ortenau

Wie Sexarbeit im Ortenaukreis geregelt wird

Hubert Röderer
  • Mi, 04. März 2020, 11:30 Uhr
    Offenburg

BZ-Plus Das novellierte Prostituiertenschutzgesetz regelt Beratungen und Anmeldung. Prostitution ist im Ortenaukreis nur in Offenburg gestattet.

Die Behörden versuchen über Regulierun...e bei der Prostitution zu unterbinden.  | Foto: Andreas Arnold
Die Behörden versuchen über Regulierung Auswüchse bei der Prostitution zu unterbinden. Foto: Andreas Arnold
Seit 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Es soll das Gewerbe regeln und die darin tätigen Menschen vor Übergriffen, Krankheiten und Ausnutzung schützen. Beratungen und Anmeldungen sind verpflichtend. Die Zahl der ausgehändigten Anmeldebescheinigungen war bislang unterschiedlich. 2018 waren es genau 96, im Folgejahr aber nur 55. In diesem Jahr gab es aber bereits mehr als 20. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel