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Ein Archäologe erklärt

Wie soll man mit einem gefundenen Schatz umgehen?

Michael Saurer
  • Mi, 27. Januar 2016, 12:12 Uhr
    Panorama

2015 machte ein Schatzsucher in der Pfalz einen spektakulären Goldfund. Weil er den nicht den Behörden meldete, wurde er nun zu acht Monaten Haft verurteilt. Ein Archäologe erklärt, warum die Strafe so hoch ausfiel.

Dr. Jonathan Scheschkewitz  | Foto: bz
Dr. Jonathan Scheschkewitz Foto: bz
Zu acht Monaten Haft auf Bewährung wurde am Montag der Finder eines Schatzes in der Pfalz verurteilt, der seinen Fund nicht bei den Behörden gemeldet hat. Über den richtigen Umgang mit den oft wertvollen Funden sprach Michael Saurer mit dem Archäologen Jonathan Scheschkewitz vom Landesamt für Denkmalpflege.

BZ: Herr Scheschkewitz, warum gibt es heute überhaupt noch Schatzfunde?

Scheschkewitz: Menschen haben seit jeher Dinge gehortet und versteckt, die für sie wichtig waren, sei es jetzt in Krisensituationen oder für kultische Handlungen. Die Chance, auf so ein Versteck zu stoßen, ist aber sehr gering. Wie viel sich da im Boden befindet, kann man kaum beurteilen.

BZ: Was sind denn solche Schätze mitunter wert?

Scheschkewitz: Der materielle Wert spielt da eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist die kulturgeschichtliche Bedeutung des Fundes und die kann man kaum monetär beziffern. Überhaupt ist die Vorstellung falsch, dass es sich bei einem Schatz immer um Gold und Silber handelt. Die meisten Funde sind wesentlich profanerer Natur, hatten für den Besitzer aber aus welchen Gründen auch immer einen Wert.

BZ: Wann darf ich einen Fund behalten?

Scheschkewitz: Es ist gesetzlich geregelt, dass es grundsätzlich eine Meldepflicht für solche Funde gibt.Wenn Sie etwas derartiges finden, müssen Sie das der Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde mitteilen. Daraufhin wird dieser Schatz begutachtet und entschieden, ob er unter das sogenannte Schatzregal fällt.

BZ: Was bedeutet das?

Scheschkewitz: Das ist eine Regelung des Denkmalschutzgesetzes, die besagt, dass Funde, die von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung sind und bei denen kein ursprünglicher Besitzer mehr auffindbar ist, dem Land gehören.

BZ: Auch wenn ich den Schatz auf meinem eigenen Grundstück finde?

Scheschkewitz: Das ist das Gleiche. Es gibt zwar die sogenannte hadrianische Teilung, die besagt, dass 50 Prozent eines Schatzfundes dem Finder und 50 Prozent dem Grundstückseigentümer gehören. Das Schatzregal überlagert diese Regelung aber, insofern gehören bedeutende Funde, ganz gleich, wo sie gefunden wurden, eben dem Land. Deshalb muss man solche Funde melden, ansonsten macht man sich der Unterschlagung schuldig.
BZ: Bekommt der Finder dann wenigstens einen Finderlohn?
Scheschkewitz: Dazu ist das Land nicht verpflichtet. Da das Land eben der rechtmäßige Eigentümer ist, gibt es in der Regel auch keine Entschädigung. Ich hatte es aber auch schon erlebt, dass der Finder wenigstens eine Prämie bekommen hat – aber wie gesagt: Einen Anspruch darauf hat man nicht.
BZ: Wie hoch sind die Strafen, wenn ich einen Fund nicht melde?
Scheschkewitz: Das hat man am Montag in dem Prozess gesehen. Da können saftige Gefängnisstrafen dabei herauskommen. Eine solche Unterschlagung ist kein Kavaliersdelikt.

Jonathan Scheschkewitz ist promovierter Archäologe am Landesamt für Denkmalpflege in Esslingen.


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