Berufungsverhandlung wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchten Versicherungsbetrugs stellt Kammer vor Probleme.
LAUFENBURG/WALDSHUT. Wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchten Versicherungsbetruges war ein 52-jähriger ehemaliger Gastwirt vom Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Gesamtgeldstrafe von 85 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden. Seine Berufung ...