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Wirbel um gefällten Baum

Hannes Lauber
  • Di, 04. November 2014
    Weil am Rhein

Städtische Wohnbaugesellschaft gibt an, auf Wunsch der Hausgemeinschaft gehandelt zu haben.

Im Weiler Stadtgebiet stehen Bäume nic... etlichen Jahren außer Kraft gesetzt.   | Foto: Dpa
Im Weiler Stadtgebiet stehen Bäume nicht mehr unter besonderem Schutz. Eine entsprechende Verordnung wurde vor etlichen Jahren außer Kraft gesetzt. Foto: Dpa

WEIL AM RHEIN (nn). Ein gefällter Ahorn in der Nähe eines Mehrfamilienhauses an der Breslauerstraße sorgt für Aufregung. Eine Hausbewohnerin ist über den Vorgang empört (siehe Leserbrief) und hält die Fällung für unnötig. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft als Eigentümerin des Baumgrundstücks und damit als Auftraggeberin macht dagegen geltend, dass sie auf Wunsch der Bewohner des Mehrfamilienhauses und in Absprache mit einem Baumsachverständigen gehandelt habe.

Nach Angaben von Woge-Geschäftsführer Wilhelm Brand verhält es sich so, dass der Baum auf einem Grundstück steht, das zum Liegnitzer ...

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