Eine Studie besagt, dass Arbeitgeber ihren Minijobbern Rechte nicht gewähren. Bei Krankheit müssten diese trotzdem bezahlt werden. Auch könnten sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen.
Millionen von Minijobbern werden ihnen zustehende Rechte von ihren Arbeitgebern nicht gewährt. Zu diesem Ergebnis kam jüngst eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). Danach haben zwei Drittel der Minijobber noch nie den ihnen gesetzlich zustehenden bezahlten Urlaub genommen. Dieser Ratgeber ist der erste Teil der BZ-Serie über die Rechte von Minijobbern. Er soll ihnen helfen, ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen.
ARBEITSRECHT
Was den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eines ...