Zeugen ändern ihre Meinung
Verfahren kann Vorwurf gegen einen 22-Jährigen nicht erhärten.
. Ist er mit seinem Auto unterwegs gewesen, obwohl er aufgrund von Alkoholgenuss nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen? Diese Frage stellte sich vor dem Amtsgericht St. Blasien – ein 22-Jähriger musste sich wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten. Der Vorwurf ließ sich letztlich nicht erhärten, das Verfahren wurde daher eingestellt.
Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr wurde der junge Mann im Wege des Strafbefehls, gegen den er Einspruch eingelegt hatte, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt, die Fahrerlaubnis wurde vorläufig entzogen. Der Angeklagte war an einem Abend im ...