Traumberuf Pilotin. Die Bewerbungstests waren gut gelaufen. Das bittere Ende: Die Frau war 3,5 Zentimeter zu klein. Sie klagte. Die festgelegte Mindestgröße für Pilotinnen ist diskriminierend, befand das Arbeitsgericht Köln am Donnerstag. Gewonnen hat die Frau dennoch nicht.
Die Richter wiesen die Entschädigungsklage der jungen Frau gegen die Lufthansa nämlich ab: Da die Mindestgröße tarifrechtlich geregelt sei, habe die ...