Bahnfahrer haben von diesem Mittwoch an mehr Rechte bei größeren Verspätungen und Zugausfällen. Die Entschädigung wird erhöht. Statt Gutscheinen gibt es jetzt Bargeld. Aber wo kann ein Reisender seinen Anspruch geltend machen?
ENTSCHÄDIGUNG: Bahnreisende haben ab 60 Minuten Verspätung Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent (bisher: 20 Prozent) des Fahrpreises, ab 120 Minuten auf 50 Prozent. Maßgeblich ist die Verspätung am Zielort. ...