Zum friedlichen Miteinander der Völker und Nationen verpflichtet
Monika Leibinger
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BZ-SERIE ZUM GRUNDGESETZ:Mit Artikel 23 ist der Europa-Gedanke nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Grundgesetz verankert worden.
Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen (…) verpflichtet ...