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Zum friedlichen Miteinander der Völker und Nationen verpflichtet

  • Monika Leibinger

  • Mo, 23. Juli 2018
    Waldkirch

BZ-SERIE ZUM GRUNDGESETZ:Mit Artikel 23 ist der Europa-Gedanke nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Grundgesetz verankert worden.

Artikel 23 (1) Europa
Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen (…) verpflichtet ...

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