Zur Tat verführt
Das Bundesverfassungsgericht empfiehlt etwas mehr Schutz gegen polizeiliche Lockspitzel.
Wenn Unschuldige von polizeilichen Lockspitzeln zu Straftaten verführt werden, sollen die Aussagen der Spitzel vor Gericht nicht verwertet werden. Das empfahl jetzt das Bundesverfassungsgericht. Die Richter hätten allerdings noch deutlicher werden können.
Im konkreten Fall war ein Berliner Café-Betreiber in Verdacht geraten, er handele mit Drogen. Die Polizei setzte darauf hin einen V-Mann auf ihn an, dem neben einer Tagespauschale auch eine ...