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Jobwechsel? Jetzt! (7/2)

Zurück aus der Elternzeit

Inga Dreyer

Von Inga Dreyer (dpa)

Sa, 12. September 2020

Beruf & Karriere

Auch wenn elternzeit Auszeit vom Job bedeutet, der Kontakt zum Arbeitgeber und den Kollegen sollte nicht gänzlich eingestellt werden

Ein Baby kann den Blick auf den Job ve...ben oder eine andere Arbeit zu machen.  | Foto: Silvia Marks
Ein Baby kann den Blick auf den Job verändern. Viele wünschen sich dann einen beruflichen Tapetenwechsel, um mehr Zeit für das Kind zu haben oder eine andere Arbeit zu machen. Foto: Silvia Marks

In der Elternzeit sind die Mütter und Väter oft weit weg vom Job. Nichtsdestotrotz sollte man ein paar Gedanken an die Arbeit verschwenden, um erfolgreich wieder einzusteigen.

Eltern werden ist schön, aufregend und mit vielen neuen Aufgaben verbunden. Denen wollen sich viele frischgebackene Mütter und Väter nach der Geburt des Kindes widmen. Sie machen im Job eine Auszeit. Je nachdem wie lange diese dauert, kann einem die Rückkehr an den Arbeitsplatz schwerfallen. Experten geben Tipps für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit.

Zunächst einmal stellt sich für viele wahrscheinlich die Frage: Bekomme ich genau meinen Job zurück? "Das hängt vom Arbeitsvertrag ab", erklärt Till Bender von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). "Was dort drinsteht, das steht einem auch nach der Elternzeit weiter zu." Ist ganz spezifisch festgelegt, welche Tätigkeit der- oder diejenige übernimmt, dann macht man auch genau das nach seiner Rückkehr weiter, sofern dieser Arbeitsbereich auch noch genauso besteht.

Steht im Arbeitsvertrag lediglich, dass man als Mitarbeiter in einem Bereich beschäftigt wird oder sogar, dass der Mitarbeiter jede andere Tätigkeit im Unternehmen entsprechend seiner Qualifikation übernehmen muss, dann kann der Arbeitgeber den Rückkehrer auch einen anderen Job als vorher machen lassen.

Viele Eltern möchten oder können nicht unbedingt wieder Vollzeit arbeiten. Sie haben die Möglichkeit, in Teilzeit zu gehen. Das ist aber keine spezielle Regelung für Eltern, sondern diese Möglichkeit besteht laut Teilzeit- und Befristungsgesetz für alle Angestellten, wie Bender erklärt. Er warnt allerdings vor der sogenannten Teilzeitfalle: "In diese Falle tappen vor allem Frauen: Sie reduzieren nach der Geburt des Kindes Arbeitszeit und kommen nicht wieder raus."

Brückenteilzeit nutzen

Denn der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Stunden auf Wunsch des Arbeitnehmers wieder aufzustocken. Eine Möglichkeit für Angestellte in Unternehmen ab 45 Mitarbeiter ist es daher, die sogenannte Brückenteilzeit in Anspruch zu nehmen: In diesem Fall geht der Arbeitnehmer befristet in Teilzeit und arbeitet nach dem festgelegten Zeitraum wieder seine Stunden wie vorher.

Bender nennt noch eine andere Möglichkeit, während seiner Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. So könne man etwa das erste Jahr gar nicht arbeiten und im zweiten und dritten Jahr der Elternzeit bis zu 30 Stunden. Nach den drei Jahren übernimmt man dann wieder die vollen Stunden. "Was einem rechtlich zusteht, ist das eine", sagt Bender. "Aber es geht auch um Absprachen und Kooperation." Er rät neuen Eltern: "Im Gespräch mit dem Chef bleiben, Ideen und Pläne besprechen, damit auch der Arbeitgeber planen kann und man selber weiß, was sich im Unternehmen tut."

So sieht es auch Mediatorin und Coach Maxi Weiss. Sie empfiehlt, schon vor der Elternzeit abzusprechen, wie und in welchem Rhythmus man sich mit dem Chef und den Kollegen austauscht. Wer nur eine kurze Auszeit nimmt, der könne zum Beispiel ab und an in seine Mails schauen oder das Intranet verfolgen. Bei längeren Auszeiten bieten sich vielleicht gelegentliche Telefonate oder auch mal ein gemeinsames Mittagessen mit den Kollegen an. "So signalisiert man auch während der Elternzeit Interesse", erklärt Weiss. So sieht es auch Coach und Beraterin Anne Forster: Wer mit dem Chef und den Kollegen in Kontakt bleibt, erleichtere sich den Wiedereinstieg. Denn manche werden gegen Ende der Elternzeit unsicher, ob sie ihren Job überhaupt noch können.

Ein Danke tut nicht weh

Wer vorab schonmal mit der Führungskraft über die eigenen Aufgaben spricht und die Übergabe mit der Vertretung plant, wird wieder sicherer, auch wenn einen im alten Job Neues erwartet. "Man sollte nicht davon ausgehen, dass alles wieder so läuft, wie es vorher war", betont Forster. Auch Mediatorin Weiss empfiehlt, mit einem neugierigen Wohlwollen wieder einzusteigen. "Man sollte nicht davon ausgehen, dass man in der gleichen Rolle wieder startet."

Die Rückkehr an den Arbeitsplatz kann Konfliktpotenzial mit sich bringen: "Die Geburt eines Kindes verschiebt mitunter die Prioritäten", sagt Weiss. Erschien einem der eigene Job früher als sehr wichtig, spielt dieser für junge Eltern möglicherweise keine so große Rolle mehr.

"Diesen Gedanken sollte man aber am besten für sich behalten", rät Weiss. "Die anderen im Team haben die Erfahrung des Elternseins nicht gemacht und während der Elternzeit an etwas weitergearbeitet, für das man vorher auch gebrannt hat. Sie könnten sich durch solche Aussagen diskreditiert fühlen." Auch im Umgang mit der Vertretung schadet laut Weiss ein Quäntchen Demut und ein Danke nicht: Bei der Übergabe sollte man Interesse an neuen Entwicklungen oder Änderungen zeigen und ruhig fragen, was die Vertretung anders gemacht hat als man selbst. "Man sollte sich nicht scheuen, etwas von dem Neuen dann auch zu übernehmen." Forster warnt allerdings vor zu viel Bescheidenheit. Viele Eltern hätten ein schlechtes Gewissen, wenn sie pünktlich gehen. Aber: "Meist sehen die Kollegen auch nicht, dass man morgens der erste am Arbeitsplatz ist."

Auch wenn es etwa um Weiterbildungen gehe, sollte man sich nicht hinten anstellen, nur weil man bereits in Elternzeit war, rät sie. "Das ist ein wichtiger Punkt, um im Job in der Spur zu bleiben." Gleiches gelte für Beförderungen. "Wenn ich wieder da bin und im Job wieder etwas leiste, darf ich auch etwas einfordern", betont Forster.

Informationen rund um die Elternzeit im Internet unter mehr.bz/wiedereinstieg2



Hier gibt es die Jobs!

Ressort: Beruf & Karriere

  • Veröffentlicht in der gedruckten Ausgabe der BZ vom Sa, 12. September 2020:
  • Zeitungsartikel im Zeitungslayout: PDF-Version herunterladen

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