"Nein heißt Nein!" – das gilt seit 2016 auch im sexuellen Umgang in der Ehe. Am Landgericht Freiburg wurde ein 35-Jähriger jetzt verurteilt, der seine Frau vergewaltigt und mit dem Tode bedroht hatte.
Wer das Nein icht akzeptiert und gegen den erklärten Willen der Partnerin oder des Partners Geschlechtsverkehr durchführt, macht sich der Vergewaltigung schuldig. Mit der ...