Zwei Mädchen auf Straße begrapscht
Prozess gegen 58-Jährigen, der in Herrischried übergriffig wird.
WALDSHUT-TIENGEN/HERRISCHRIED (BZ). Vor der Dritten Kleinen Strafkammer des Landgerichtes Waldshut musste sich ein 58-jähriger Maler aus einem benachbarten Landkreis verantworten, weil er gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes Bad Säckingen in Berufung gegangen war. Das Gericht hatte ihn im Oktober 2014 wegen Nötigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, zu einer Geldstrafe verurteilt.
Weil er außerdem auch unter Alkoholeinfluss Auto gefahren war, hatte er zudem ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt ...