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Zwei neue Deckel für die Mieten

  • Heidi Schnurr

  • Sa, 27. Juni 2015
    Wirtschaft

Mietpreisbremse und Kappungsgrenze – wie die neuen Regeln auf dem Wohnungsmarkt funktionieren.

Seit dem 1. Juni 2015 gilt in Deutschland eine Mietpreisbremse – theoretisch jedenfalls. Das bedeutet, dass die Miete beim Abschluss eines neuen Mietvertrags maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Praktisch wirken sich die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze jedoch erst aus, wenn es zusätzlich in den Bundesländern eine entsprechende landesrechtliche Verordnung gibt. Noch ist das für Baden-Württemberg nur für die Kappungsgrenze der Fall.

Was ist die Mietpreisbremse?
Zudem müssen sich nur jene Vermieter an die Mietpreisbremse halten, die eine Wohnung in einem Gebiet vermieten, in dem bereits eine vom Landesgesetzgeber erlassene Mietpreisbremsenverordnung gilt. Das ist derzeit nur in Berlin der Fall – in Hamburg und Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Juli.
Bisher ist und war es bei einer Neuvermietung immer so: Bei einem Mieterwechsel konnte der Vermieter im neuen Mietvertrag die Miethöhe mit dem neuen Mieter frei vereinbaren. Das war für Vermieter vor allem dann vorteilhaft, wenn ein langjähriger Mieter mit einer niedrigen Miete auszog und sich das Stadtviertel, in dem ...

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