Pilzbefall und Holzschädlinge wie der Pappelbock haben die Verkehrssicherheit der alten Bäume in Frage gestellt. Die Technischen Betriebe sprechen von "begleitetem Sterben".
Im Februar fallen die Bäume. Denn vom 1. März an ist das laut Bundesnaturschutzgesetz untersagt. Am ...