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Zwei von drei Klagen abgewiesen

Michael Krug
  • Do, 10. März 2016
    Rickenbach

Rickenbachs Ex-Bürgermeister Norbert Moosmann bekommt vor dem Verwaltungsgericht Freiburg nur in einer Sache teilweise Recht.

Nobert Moosmann vor dem Verwaltungsger...urg mit Rechtsanwalt Michael Heuchemer  | Foto: Michael Krug
Nobert Moosmann vor dem Verwaltungsgericht Freiburg mit Rechtsanwalt Michael Heuchemer Foto: Michael Krug

FREIBURG/RICKENBACH. Kein erhöhtes Ruhegehalt, weil die dafür nötigen Dienstunfälle nicht vorlagen: So kann man die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg in dem Verfahren zusammenfassen, in dem drei Klagen von Rickenbachs Ex-Bürgermeister Norbert Moosmann zusammen verhandelt wurden. Im dritten Fall ging es um die Übernahme von psychiatrischen Behandlungskosten. Dort bekam Moosmann in Teilen Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Um rund 20 Prozent hätte das Ruhegehalt von Norbert Moosmann erhöht werden müssen, wäre das Verwaltungsgericht Freiburg seiner und der Argumentation seines Anwaltes Michael Heuchemer gefolgt. Demnach sei die Dienstunfähigkeit, wegen der ihn das Landratsamt Waldshut als Kommunalaufsichtsbehörde am 1. März 2012 in den Ruhestand versetzte, nach zwei Dienstunfällen eingetreten.
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