Das Schöffengericht Bad Säckingen hat einen 37-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er besaß kinderpornografische Schriften, Fotos und Videos – und verbreitete sie. Der Mann war vorbestraft.
Das Schöffengericht Bad Säckingen hat einen 37 Jahre alten Angeklagten wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornografischer Schriften zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Auf dem Handy des vorbestraften Sexualstraftäters waren bei seiner Entdeckung im Mai dieses Jahres 1168 Dateien mit einschlägigen Bildern und Kurzvideos ...