Atomkraft
Zweifel an der Brennelementesteuer
Finanzgericht Hamburg schaltet auf Antrag der Akw-Betreiber den Europäischen Gerichtshof ein.
HAMBURG. Das Finanzgericht Hamburg hat europarechtliche Zweifel an der Brennelementesteuer. In einem Musterverfahren muss nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Im Jahr 2012 brachte die Steuer dem Bund 1,5 Milliarden Euro Einnahmen, die die Atomkraftwerk-(Akw)-Betreiber zahlen müssen.
Die Steuer, die bei jedem Brennstabwechsel anfällt, wurde ursprünglich als Ausgleich für eine Akw-Laufzeitverlängerung diskutiert. Sie war rechtlich aber nicht damit verknüpft und wurde deshalb auch nach dem Beschluss zum ...