Zweite Ehe, keine Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht beschränkt die Arbeitgeberrechte der katholischen Kirche.
ERFURT. Ein katholisches Krankenhaus darf einen katholischen Arzt nicht zur Beachtung des strengen katholischen Eheverständnisses zwingen – wenn dies von evangelischen oder konfessionslosen Ärzten nicht verlangt wird. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht. Damit hatte die Klage eines Chefarztes aus Düsseldorf Erfolg, der sich gegen seine Kündigung gewehrt hatte (Az.: 2 AZR 746/14).
Der Mediziner arbeitet als Chefarzt am katholischen Vinzenz-Krankenhaus in Düsseldorf. Nachdem sich seine erste Ehefrau 2005 von ihm getrennt hatte, heiratete er 2008 eine Assistenzärztin. Daraufhin kündigte ihm die Klinik. Das Eingehen einer ...