Account/Login

Kommentar

Warum das Gericht im AfD-Verfahren eine Chance verpasst hat

Christian Rath
  • Mo, 13. Mai 2024, 20:33 Uhr
    Kommentare

     

BZ-Abo Die AfD durfte vom Verfassungsschutz als möglicherweise extremistisch eingestuft werden. Das Urteil ist nicht überraschend. Das Gericht aber hat es mit seiner Zurückhaltung etwas übertrieben.

Der Verfassungsschutz darf die AfD wei...ichtendienstlichen Mitteln beobachten.  | Foto: Sina Schuldt (dpa)
Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Foto: Sina Schuldt (dpa)
Es ist alles andere als ein normaler demokratischer Vorgang, wenn der Verfassungsschutz eine große Oppositionspartei zur potenziellen Gefahr für die Demokratie erklärt und sie deshalb überwacht und an den Pranger stellt. Auch in Deutschland – dem Musterland von wehrhafter Demokratie, Partei- und Berufsverboten ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

BZ-Abo -Artikel - exklusiv im Abo

Mit BZ-Digital Basis direkt weiterlesen:

3 Monate 3 € / Monat
danach 15,50 € / Monat

  • Alle Artikel frei auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Abonnent/in der gedruckten Badischen Zeitung? Hier kostenlosen Digital-Zugang freischalten.


Weitere Artikel