Kommentar
Warum das Gericht im AfD-Verfahren eine Chance verpasst hat
Die AfD durfte vom Verfassungsschutz als möglicherweise extremistisch eingestuft werden. Das Urteil ist nicht überraschend. Das Gericht aber hat es mit seiner Zurückhaltung etwas übertrieben.
Mo, 13. Mai 2024, 20:33 Uhr
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