Ab Freitag gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Mit ihr wird das sogenannte 2G-Optionsmodell festgeschrieben. In Betrieben mit Publikumsverkehr wird zudem die Testpflicht erweitert.
Wie vor einer Woche angekündigt, hat das Land nun seine Corona-Maßnahmen in einem wichtigen Punkt geändert. Mit der am Mittwoch von der Landesregierung verkündeten und ab ...