Corona-Verordnung überarbeitet
Beschäftigte im Sportverein brauchen nur den Antigen-Test

Der Landessportverband informiert über wichtige Änderungen der Corona-Verordnung in der Warnstufe. Beschäftigte im Sportverein etwa brauchen jetzt doch nur den Antigen-Test.
Der Landessportverband Baden-Württemberg hat am Freitag über zwei wichtige Änderungen der Corona-Verordnung während der Zeit der Warnstufe informiert. Zum einen habe das Land die Regelung für Beschäftigte im Sportverein überarbeitet, hieß es. Dazu gehörten etwa Trainer und Hausmeister (Haupt- und Ehrenamtliche). Wer weder geimpft noch genesen sei, benötige nun auch in der Warnstufe keinen teuren PCR-Test. Ein tagesaktueller Antigen-Test genüge. Einen Test im Verein müsse eine volljährige Person überwachen.
Zum anderen, so der Landessportverband, habe das Stuttgarter Kultusministerium auch die Regelung für den Ligenbetrieb und Wettkampfserien gelockert. Für teilnehmende Sportlerinnen und Sportler "sowie die sonstigen daran Mitwirkenden, nicht aber für Zuschauer" gelte nun: "Statt des für den Zutritt nicht-immunisierter Personen in geschlossene Räume bisher notwendigen PCR-Tests ist nunmehr ein Antigen-Test ausreichend."
Auch der Südbadische Fußballverband (SBFV) informierte am Freitag auf seiner Homepage über die Aktualisierung der erst am Mittwoch vom Land herausgegeben Verordnung.
Die Pressemitteilung des LSVBW in voller Länge
"Am 5. November 2021 tritt die überarbeitete, am 4. November 2021 notverkündete Corona-Verordnung Sport in Kraft. Die Anpassungen umfassen inhaltlich zwei zentrale Anliegen, die für den ...
Zum anderen, so der Landessportverband, habe das Stuttgarter Kultusministerium auch die Regelung für den Ligenbetrieb und Wettkampfserien gelockert. Für teilnehmende Sportlerinnen und Sportler "sowie die sonstigen daran Mitwirkenden, nicht aber für Zuschauer" gelte nun: "Statt des für den Zutritt nicht-immunisierter Personen in geschlossene Räume bisher notwendigen PCR-Tests ist nunmehr ein Antigen-Test ausreichend."
Auch der Südbadische Fußballverband (SBFV) informierte am Freitag auf seiner Homepage über die Aktualisierung der erst am Mittwoch vom Land herausgegeben Verordnung.
Die Pressemitteilung des LSVBW in voller Länge
"Am 5. November 2021 tritt die überarbeitete, am 4. November 2021 notverkündete Corona-Verordnung Sport in Kraft. Die Anpassungen umfassen inhaltlich zwei zentrale Anliegen, die für den ...