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"Betrugsvorwurf ist voll daneben"

Klaus Fischer
  • Sa, 26. Februar 2011
    Ettenheim

     

Ferienjob der Tochter bringt Hartz-IV-Familie den Vorwurf ein, Betrüger zu sein / Leistungen sollen zu Unrecht gezahlt worden sein.

Nur als Buchstabensuppe ist Hartz-IV für Betroffene eine verdauliche Kost.   | Foto: DPA
Nur als Buchstabensuppe ist Hartz-IV für Betroffene eine verdauliche Kost. Foto: DPA

SÜDLICHE ORTENAU. Hermann E. versteht die Welt nicht mehr. Dem Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Hartz IV) flatterte dieser Tage ein Strafbefehl über 200 Euro ins Haus. Er soll sich Leistungen in Höhe von 706 Euro in betrügerischer Absicht erschlichen haben. Der Vorwurf wird damit begründet, dass er die Einkünfte der Tochter aus einem Ferienjob nicht bei der Kommunalen Arbeitsförderung angegeben hatte.

Der 53-Jährige, Ehemann und Vater einer 17-jährigen Schülerin einer weiterführenden Schule, gehört zu den Menschen, die von Hartz IV leben müssen – seit 2005. Auch die Ehefrau ist seit mehr als einem Jahr arbeitslos. Seit Februar dieses Jahres bezieht auch sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Die Familie schnallt den Gürtel seit Jahren enger, mehr geht nicht. Nach Abzug aller laufenden Kosten Miete, Strom, Telefon und Kleinkredit bleiben der Familie nicht viel mehr als ...

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