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Bewährung für Geldwäscher

  • Do, 06. Mai 2010
    Waldshut-Tiengen

     

Urteil gegen einen ehemaligen Kaufmann vor dem Waldshuter Amtsgericht.

Für ergaunertes Geld hatte der Angekla...urf der Geldwäsche als bestätigt an.    | Foto: dpa
Für ergaunertes Geld hatte der Angeklagte ein Konto zur Verfügung gestellt – das Gericht sah den Vorwurf der Geldwäsche als bestätigt an. Foto: dpa

WALDSHUT-TIENGEN (hjh). Mit einer Bewährungsstrafe kam am Mittwoch vor dem Waldshuter Schöffengericht ein Arbeitsloser davon, der wegen Geldwäsche angeklagt war. Der 64-Jährige aus der Pfalz hatte einem Betrüger vom Hochrhein beim Geldabheben geholfen, selbst aber wohl nicht viel von der Beute abbekommen.

Der Prozess vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen war von einem langen Verfahren abgetrennt worden, weil der Angeklagte 2008 aus gesundheitlichen Gründen nicht voll verhandlungsfähig war. ...

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