Bewährung für Geldwäscher
Urteil gegen einen ehemaligen Kaufmann vor dem Waldshuter Amtsgericht.
WALDSHUT-TIENGEN (hjh). Mit einer Bewährungsstrafe kam am Mittwoch vor dem Waldshuter Schöffengericht ein Arbeitsloser davon, der wegen Geldwäsche angeklagt war. Der 64-Jährige aus der Pfalz hatte einem Betrüger vom Hochrhein beim Geldabheben geholfen, selbst aber wohl nicht viel von der Beute abbekommen.
Der Prozess vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen war von einem langen Verfahren abgetrennt worden, weil der Angeklagte 2008 aus gesundheitlichen Gründen nicht voll verhandlungsfähig war. ...