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Kommentar

BGH zu Google: Fairer Mittelweg

Christian Rath
  • Mi, 15. Mai 2013
    Kommentare

     

Ehrverletzende Suchvorschläge bei Google müssen überprüft werden, die Autocpmplete-Funktion aber nicht generell vom Netz

Über dieses Urteil freut sich auch Bettina Wulff, die Noch-Ehefrau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff. Sie prozessiert gegen Google, weil die Auto-Complete-Funktion von Google im Zusammenhang mit ihrem Namen Begriffe wie "Rotlicht" und "Prostituierte" vorschlug. Jetzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Google bei der Suche keine ehrverletzenden Suchvorschläge machen darf.

Im konkreten Fall hatte ein Unternehmer geklagt, der von Google ebenfalls in missliebige Zusammenhänge gebracht wurde. Immer wenn sein Name in das Suchfeld der Suchmaschine ...

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