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Darf mein Job befristet werden?

Hannes Koch
  • Sa, 09. September 2017
    Geld & Finanzen

     

Im Wahlkampf wird viel über Sinn und Unsinn sachgrundloser Befristungen gestritten – ein Überblick über die Regeln.

  | Foto: flia
Foto: flia

Wer einen neuen Arbeitsplatz antritt, wünscht sich in der Regel einen unbefristeten Vertrag. Überwiegend erfüllt sich diese Erwartung. Und doch arbeiten fast acht Prozent der Beschäftigten auf befristeten Stellen. Aus diesem Umstand hat SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz eine Wahlkampfforderung geschmiedet. Die sogenannte sachgrundlose Befristung solle abgeschafft werden. Auch die Linke ist dafür. Juristen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist das Thema wohlbekannt. Worauf müssen die Firmen, beziehungsweise die Beschäftigten achten, wenn es um befristete Stellen geht?

Prinzipiell existieren im hiesigen Arbeitsrecht zwei Arten von Befristungen. In der ersten Konstellation muss der Arbeitgeber keinen Grund für die zeitliche Begrenzung des Arbeitsverhältnisses angeben. Bei der zweiten Art muss er sehr wohl eine Begründung nennen.
Zur "sachgrundlosen Befristung" heißt es im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), dass Arbeitsverträge bei Neueinstellung ohne Grund ...

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