Kommentar
Das Doping-Urteil in München ist wichtig – aber erst der Anfang

Fünf Jahre hat es gedauert, bis nach dem Anti-Doping-Gesetz erstmals ein Sportmediziner zu einer Haftstrafe verurteilt worden ist. Das Gesetz hat noch Schwächen.
Vier Jahre und zehn Monate Haft für einen Arzt, der Sportler gedopt hat. Das Urteil des Münchner Landgerichts II im Fall eines Erfurter Sportmediziners klingt hart – und ist es auch. Es macht deutlich, dass das Anti-Doping-Gesetz, das in Deutschland im Dezember 2015 in Kraft getreten ist, ein scharfes Schwert im Kampf gegen unlautere Mittel im Sport sein kann. Das wird auch dadurch unterstrichen, dass neben dem Mediziner noch vier Mittäter verurteilt wurden.
Hintergrund: Freiheitsentzug von fast fünf Jahren für Arzt nach Doping-Vergehen
Endlich werden nicht ...
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