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Das Grundstück teilen und verkaufen

  • dpa

  • Do, 14. Oktober 2010
    Haus & Garten

Das lokale Bauamt informiert darüber, was bei einer geplanten Grundstücksteilung beachtet werden muss.

So besser nicht: Eine Grundstücksteilu...ndern nur vom Amt vorgenommen werden.   | Foto: Jens Schierenbeck/dpa/tmn
So besser nicht: Eine Grundstücksteilung darf in vielen Bundesländern nur vom Amt vorgenommen werden. Foto: Jens Schierenbeck/dpa/tmn

Das geerbte Grundstück ist riesengroß und eignet sich zum Bauen: Wer aber schon ein Haus hat und stattdessen sein Eigenkapital aufstocken will, kann das Gelände teilen lassen und verkaufen. Doch der Weg dorthin ist ein mühsamer durch Deutschlands Behördendschungel.

Eine Grundstücksteilung ist oft ein Thema, wenn zum Beispiel Eltern den Kindern auf ihrem Grund Platz für ein Eigenheim einräumen. Auch wenn Erbengemeinschaften ihren Boden zu Geld machen wollen, müssen Grundstücke geteilt werden. Das Baugesetzbuch, die Bauordnungen der ...

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