Das übermäßige Speichern
Telefon- und Internetdaten sollten nicht ohne Anlass für die Polizei auf Vorrat gesammelt werden
Die seit 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung wird vom Bundesverfassungsgericht sehr skeptisch gesehen. Die Richter sollten die Speicherpflicht aber grundsätzlich beanstanden und nicht nur die Nutzung der Daten beschränken.
Seit Anfang 2008 wird nun sechs Monate lang gespeichert, wer mit wem wie lange telefoniert hat. Auch die Standortdaten von Mobiltelefonen werden festgehalten. Seit Anfang 2009 wird zudem ...